19.09.2026 - 03:16

Maut-Prozess: Scheuer wegen Falschaussage vor Gericht

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Berlin. Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer muss sich ab Montag vor dem Landgericht Berlin wegen des Verdachts einer falschen uneidlichen Aussage verantworten. Gemeinsam mit seinem damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz ist der CSU-Politiker im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut angeklagt. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.  

Streit um Erinnerung an entscheidendes Treffen

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Treffen vom 29. November 2018. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatten Vertreter des vorgesehenen Maut-Betreiberkonsortiums damals angeboten, die Unterzeichnung der Verträge bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Rechtmäßigkeit der Pkw-Maut zu verschieben.

Scheuer und Schulz erklärten später vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages, sich an ein entsprechendes Angebot nicht erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass beide über ihre tatsächliche Erinnerung getäuscht und damit bewusst falsche Angaben gemacht haben. Ob dieser Vorwurf zutrifft, ist Gegenstand des nun beginnenden Strafverfahrens.  

Pkw-Maut scheiterte vor dem Europäischen Gerichtshof

Die von Scheuer als Verkehrsminister vorangetriebene Pkw-Maut wurde 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht sah eine Benachteiligung ausländischer Fahrzeughalter, weil die Belastung deutscher Autofahrer über eine entsprechende Entlastung bei der Kfz-Steuer ausgeglichen werden sollte.

Die Betreiberverträge waren bereits Ende 2018 geschlossen worden, bevor endgültige Rechtssicherheit über die europarechtliche Zulässigkeit des Projekts bestand. Nach dem Scheitern der Maut musste der Bund den vorgesehenen Betreibern rund 243 Millionen Euro Schadenersatz zahlen.  

Zwölf Verhandlungstage angesetzt

Das Landgericht Berlin hat zunächst zwölf Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte nach bisheriger Planung Ende November fallen. Scheuer und Schulz weisen die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. Scheuers Verteidigung erklärte, die Hauptverhandlung biete erstmals die Möglichkeit, den Sachverhalt umfassend unter Beteiligung der Verteidigung zu klären.  

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2022 Ermittlungen gegen Scheuer und Schulz eingeleitet. Im August 2025 wurde Anklage erhoben; im Mai 2026 ließ das Landgericht Berlin die Anklage zu. Mit dieser Entscheidung wurde das Hauptverfahren eröffnet.