17.09.2026 - 18:44

EU-Kommission will Apps für Kinder sicherer machen

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Straßburg/Brüssel/ID – Die Europäische Kommission will Kinder und Jugendliche künftig stärker vor Risiken sozialer Netzwerke und anderer digitaler Dienste schützen. Ein am Donnerstag vorgestellter Vorschlag für ein sogenanntes EU-KIDS-Gesetz sieht unter anderem einheitliche Altersgrenzen für soziale Netzwerke sowie strengere Sicherheitsvorgaben für Plattformbetreiber vor.

Nach dem Vorschlag sollen Kinder unter 13 Jahren keine eigenen Konten bei sozialen Netzwerken haben können. Für Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren sind sogenannte Mini-Konten vorgesehen, die von Eltern eingerichtet und kontrolliert werden. Ein eigenes, unabhängiges Konto soll ab dem Alter von 15 Jahren möglich sein.

Für die jüngeren Nutzer sollen zudem technische Einschränkungen gelten. Bei den von Eltern eingerichteten Konten können unter anderem Kontakte begrenzt und die tägliche Nutzungszeit auf höchstens eine Stunde beschränkt werden. Für Kinder unter 13 Jahren soll es lediglich eine begrenzte Nutzung speziell für junge Kinder entwickelter Videoangebote über ein elterliches Konto geben.

Plattformen sollen Sicherheit nachweisen

Die Kommission will die Verantwortung zugleich stärker auf die Anbieter verlagern. Digitale Dienste, die von Minderjährigen genutzt werden, sollen nach dem Prinzip „sicher durch Gestaltung“ entwickelt werden. Dazu gehören Vorgaben gegen Funktionen, die eine übermäßige Nutzung fördern, gegen unerwünschte Kontaktaufnahme durch Fremde sowie gegen potenziell schädliche personalisierte Inhalte.

Die Regelungen sollen sich nicht ausschließlich auf soziale Netzwerke beziehen. Vorgesehen sind unter anderem auch Anforderungen für Video-Plattformen, Online-Spiele, App-Stores sowie KI-Chatbots und KI-Begleiter. Anbieter sollen beispielsweise sichere Standardeinstellungen und geeignete Möglichkeiten zur Meldung problematischer Inhalte bereitstellen.

Altersprüfung soll vereinheitlicht werden

Ein zentraler Bestandteil des Vorhabens ist außerdem eine europaweit einheitlichere Altersüberprüfung. Nach Angaben der Kommission soll dafür eine datenschutzfreundliche technische Lösung eingesetzt werden. Plattformen sollen dabei grundsätzlich nur erfahren, ob ein Nutzer eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat, nicht jedoch zusätzliche persönliche Informationen erhalten.

Für bestehende Konten sieht der Vorschlag ebenfalls Prüfungen vor. Innerhalb von sechs Monaten nach Anwendung der neuen Regelungen sollen Plattformen feststellen, ob bestehende Nutzer jünger als 15 Jahre sind. Konten von unter 15-Jährigen beziehungsweise Konten, bei denen das Alter nicht festgestellt werden kann, sollen nach den derzeitigen Plänen deaktiviert werden.

Gesetzgebungsverfahren steht noch bevor

Der EU-KIDS-Act ist zunächst ein Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission. Er gilt damit noch nicht unmittelbar. Im weiteren Verfahren müssen die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament über die endgültige Ausgestaltung beraten. Änderungen an den vorgesehenen Altersgrenzen und weiteren Bestimmungen sind daher noch möglich.

Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit zunehmenden Risiken für Minderjährige im digitalen Raum. Bereits bestehende EU-Regeln, insbesondere der Digital Services Act, enthalten Vorgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Mit dem KIDS-Act sollen diese Vorgaben durch einheitliche Altersregeln und zusätzliche Anforderungen an die Gestaltung digitaler Dienste ergänzt werden.