Weißes Haus verweigert Journalisten dreier Medien den Zugang
Washington/ID. Das Weiße Haus hat Journalisten der US-Medien CNN, MS NOW und Politico den Zugang zur Regierungszentrale verweigert. Die Maßnahme folgte auf eine Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, die drei Medien wegen ihrer Berichterstattung vom Zugang zum Weißen Haus auszuschließen. Am Samstag wurden die Presseausweise mehrerer Korrespondenten deaktiviert beziehungsweise eingezogen.
Trump wirft Medien „Fake News“ vor
Trump hatte den Ausschluss am Freitag über seine Plattform Truth Social angekündigt. Zur Begründung warf er CNN, MS NOW und Politico vor, wiederholt sogenannte „Fake News“ über ihn, seine Regierung und die Vereinigten Staaten zu verbreiten. Einen einzelnen konkreten Bericht als Anlass nannte der Präsident nicht. Zugleich kündigte er an, weitere Medien könnten folgen.
Die betroffenen Medien weisen die Vorwürfe zurück. CNN erklärte, seine Journalisten hätten das verfassungsmäßige Recht, ohne Behinderung oder Einmischung der Regierung über das Weiße Haus zu berichten. Politico kündigte an, weiterhin über die Regierung zu berichten und seine Rechte zu verteidigen. Auch MS NOW kündigte rechtliche Schritte an.
Reporter am Zugang gehindert
Am Samstag wurde die angekündigte Maßnahme erstmals praktisch umgesetzt. Eine CNN-Korrespondentin berichtete, ihr Presseausweis sei deaktiviert worden. Auch eine Journalistin von MS NOW wurde nach eigenen Angaben vom Secret Service am Zugang gehindert. Bei Politico wurde der Presseausweis einer Korrespondentin eingezogen.
Die konkrete Reichweite der Zugangssperre ist noch nicht vollständig geklärt. Unklar ist unter anderem, ob sie auch die Teilnahme an Regierungsflügen oder weiteren Terminen außerhalb des Weißen Hauses umfasst.
Streit um Pressezugang
Der Vorgang reiht sich in einen länger andauernden Konflikt zwischen der Trump-Regierung und einzelnen Medienorganisationen ein. Bereits 2025 war der Nachrichtenagentur Associated Press der Zugang zu bestimmten Terminen mit Trump verweigert worden. Hintergrund war damals die Weigerung der Agentur, die von Trump angeordnete Bezeichnung „Golf von Amerika“ für den Golf von Mexiko zu übernehmen. AP klagte gegen die Maßnahme.
Die aktuelle Zugangssperre dürfte ebenfalls juristisch überprüft werden. Medienorganisationen und Vertreter der Pressefreiheit berufen sich dabei auf den Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der unter anderem die Pressefreiheit schützt.