22. September 2026 · 16:27 Uhr

Durchsuchung bei Mitarbeiter von Berliner AfD-Spitzenkandidatin

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Berlin/ID. Wenige Tage vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus hat die Polizei die Wohnung eines Mitarbeiters der AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker durchsucht. Hintergrund war der Verdacht auf Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Die Durchsuchung erfolgte am 15. September aufgrund eines richterlichen Beschlusses in Berlin-Lichterfelde.  

Keine Waffen oder Sprengstoffe gefunden

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft wurden bei der Durchsuchung keine Beweismittel gefunden, die den ursprünglichen Tatvorwurf untermauern. Die Ermittler stellten jedoch andere Gegenstände als sogenannte Zufallsfunde sicher. Diese sollen zunächst kriminaltechnisch untersucht werden, bevor ihre strafrechtliche Bedeutung bewertet werden kann.  

Medienberichten zufolge handelt es sich dabei unter anderem um Drogen und nationalsozialistische Devotionalien. Die Staatsanwaltschaft bestätigte diese konkreten Gegenstände bislang nicht offiziell.  

AfD wartet Ermittlungen ab

Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen 48-jährigen Mitarbeiter von Brinker. Die AfD-Spitzenkandidatin bestätigte, dass der Mann für sie tätig ist. Gegenüber der „Bild“ erklärte sie, sie habe zuvor keinen Anhaltspunkt für eine entsprechende politische Gesinnung bei ihm gehabt. Sie wolle die weiteren Ermittlungen abwarten.  

AfD-Sprecher Ronald Gläser bezeichnete den Vorgang als private Angelegenheit und erklärte ebenfalls, die Partei wolle die Ermittlungen abwarten.  

Durchsuchung wenige Tage vor der Wahl

Die Durchsuchung erfolgte fünf Tage vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Für den Mitarbeiter selbst gilt bis zum Abschluss möglicher strafrechtlicher Verfahren die Unschuldsvermutung. Die sichergestellten Gegenstände werden derzeit geprüft; über deren strafrechtliche Relevanz ist damit noch keine abschließende Aussage getroffen.