19.09.2026 - 00:17

Prozess gegen Kegelbrüder auf Mallorca verschoben – wichtige Zeugin gestorben

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Palma de Mallorca/ID. Der Prozess gegen acht deutsche Urlauber, die wegen des Verdachts der Brandstiftung auf Mallorca angeklagt werden sollen, wird voraussichtlich erst im Mai 2028 beginnen. Als mögliche Verhandlungstage sind der 2. bis 5. Mai sowie ein weiterer Termin bis zum 15. Mai vorgesehen. Hintergrund ist nach Angaben der Verteidigung die starke Überlastung der mallorquinischen Justiz.  

Den Männern aus dem Münsterland wird vorgeworfen, im Mai 2022 den Brand in der Gaststätte „Why Not Mallorca“ an der Playa de Palma verursacht zu haben. Nach Darstellung der spanischen Staatsanwaltschaft sollen sie von einem Hotelbalkon aus brennende Zigaretten und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse geworfen haben. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück und erklären, lediglich bei den Löscharbeiten geholfen zu haben.  

Wichtige Zeugin inzwischen gestorben

Eine für das Verfahren bedeutende Zeugin ist inzwischen verstorben. Bei ihr handelte es sich um die Betreiberin eines angrenzenden Bordells, die zugleich als Geschädigte und wichtige Zeugin in dem Verfahren vorgesehen war. Welche konkreten Auswirkungen ihr Tod auf das Verfahren haben wird, ist derzeit offen.  

Acht Männer müssen sich vor Gericht verantworten

Die ursprünglich aus 13 Urlaubern bestehende Gruppe geriet nach dem Brand ins Visier der spanischen Ermittler. Einer der Männer wurde bereits kurz nach dem Vorfall ohne Auflagen freigelassen, vier weitere kamen nach rund zweieinhalb Wochen aus der Untersuchungshaft. Die verbliebenen acht Männer saßen rund zwei Monate in Haft und konnten anschließend gegen Kaution nach Deutschland zurückkehren.  

Die Kaution belief sich zunächst auf 500.000 Euro. Die Verteidigung hatte die Höhe kritisiert und erreichte später eine teilweise Rückzahlung der Summe.  

Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre Haft

Die spanische Staatsanwaltschaft fordert für jeden der acht Angeklagten sieben Jahre Haft. Zusätzlich wird ein gemeinsamer Schadenersatz von 100.000 Euro gefordert. Der durch den Brand entstandene Schaden an der Gaststätte wurde von einem Gutachter auf rund 63.000 Euro geschätzt. Auch ein angrenzendes Hotel, eine Kellerbar und eine benachbarte Wohnung wurden beschädigt.  

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.