22. September 2026 · 16:28 Uhr

Deutschland führt neue Regeln für E-Scooter ab 2027 ein

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Berlin (ID) – Für E-Scooter treten in Deutschland ab 2027 neue technische und verkehrsrechtliche Vorgaben in Kraft. Unter anderem müssen neu produzierte beziehungsweise neu zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge künftig mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet sein. Bereits im Verkehr befindliche Modelle müssen nicht nachgerüstet werden. 

Die Neuregelungen sehen zudem eine stärkere Angleichung der Vorschriften an den Radverkehr vor. Ab dem 1. März 2027 sollen E-Scooter unter anderem den für Fahrräder geltenden Grünpfeil nutzen dürfen. Auch die Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ soll dann grundsätzlich für Elektrokleinstfahrzeuge gelten. Voraussetzung bleibt Schrittgeschwindigkeit sowie die Rücksichtnahme auf Fußgänger. 

Zugleich werden bestimmte Verwarnungsgelder angehoben. Für das unerlaubte Befahren von Gehwegen soll künftig ein Regelsatz von 25 Euro gelten. Auch das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Scooter soll mit 25 Euro geahndet werden. 

Für Miet-E-Scooter erhalten Städte und Gemeinden zusätzliche Möglichkeiten, Vorgaben für das Abstellen der Fahrzeuge zu machen. Kommunen können unter anderem bestimmte Abstellflächen vorgeben oder das Abstellen in einzelnen Bereichen einschränken. 

Darüber hinaus werden die technischen Sicherheitsanforderungen erweitert. Vorgesehen sind unter anderem strengere Anforderungen an Batterien, zusätzliche Prüfungen sowie voneinander unabhängige Bremsen an Vorder- und Hinterrad bei mehrspurigen Fahrzeugen. Die entsprechenden technischen Vorgaben gelten für Fahrzeuge, die ab 2027 neu in den Verkehr gebracht werden. 

Die Änderungen gehen auf die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zurück. Ein Teil der Neuregelungen ist bereits seit April 2026 in Kraft; die übrigen Bestimmungen sollen zum 1. März 2027 wirksam werden.