22. September 2026 · 15:31 Uhr

Scheuer weist Vorwurf der Falschaussage im Maut-Prozess zurück

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Berlin (ID) – Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat zum Auftakt eines Strafprozesses vor dem Landgericht Berlin den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Falschaussage zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft Scheuer vor, im Untersuchungsausschuss des Bundestages im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. 

Im Mittelpunkt steht ein Treffen vom November 2018. Nach Darstellung der Anklage sollen Vertreter der vorgesehenen Maut-Betreiber angeboten haben, die Unterzeichnung der Verträge bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Maut zu verschieben. Scheuer und der damalige Staatssekretär Gerhard Schulz erklärten im Untersuchungsausschuss hingegen, sie könnten sich an ein solches Angebot nicht erinnern. 

Scheuer bekräftigte diese Darstellung auch vor Gericht. An ein entsprechendes „Verschiebungsangebot“ habe er weder bei seiner damaligen Aussage noch heute eine Erinnerung. Politische Verantwortung für Entscheidungen sei von einem strafrechtlichen Vorwurf zu unterscheiden, sagte der ehemalige Minister. 

Die Pkw-Maut war 2019 vom EuGH als rechtswidrig eingestuft worden. Nach der anschließenden Kündigung der Verträge musste der Bund den ursprünglich vorgesehenen Betreibern insgesamt rund 270 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. 

Auch Schulz weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf zurück. Der Prozess ist auf insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt; ein Urteil könnte nach derzeitiger Planung am 25. November fallen. Mehrere für das Treffen von 2018 relevante Zeugen sollen noch aussagen.